Honorar
Der Beruf des Heilpraktikers wird eigenverantwortlich ausgeübt und zählt zu den freien Berufen. Das Verhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient beruht auf einem Dienstvertrag nach bürgerlichem Recht. Grundlage dieses Behandlungsvertrages ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen die Kosten der Behandlung im Rahmen der GebüH ganz oder teilweise. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden. Das zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.
Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich besprochen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen.
Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung fällig.
Ich bitte Sie, vereinbarte Termine einzuhalten oder aber mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.